Gästehaus Rostock

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gästehauses Rostock / Lütten Klein, Warnowallee 23/24, 18107 Rostock

 

Die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für den Abschluss eines Beherbergungsvertrages (Zimmeranmietung und Leistungen im Gastronomiebereich) gelten für die Überlassung von einzelnen Gästezimmern und Gruppenkontingenten sowie für alle hiermit zusammenhängenden Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber (im folgenden: Gast). Entgegenstehende Bedingungen des Gastes finden keine Anwendung. Für die Reservierung und Durchführung von Veranstaltungen gelten gesonderte Bedingungen.

1. Zustandekommen des Beherbergungsvertrages

 

Die Reservierung von einzelnen oder mehreren Gästezimmern (Kontingente) sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der schriftlichen Bestätigung des Gästehauses und Gastes für beide Parteien verbindlich. Bei der Einzelreservierung von Gästezimmern reicht im Regelfall auch die telefonische oder fernkopierte Willenserklärung des Gastes oder dessen Auftraggebers aus.

2. Gruppenreservierungen

 

Bei der Buchung von mehr als zehn Gästezimmern wird in der erstellten schriftlichen Reservierungsbestätigung detailliert auf die Options-, Storno- und Zahlungsbedingungen hingewiesen, die vom Gruppenbesteller nicht ausdrücklich rückbestätigt werden müssen, aber mit Bestätigung des Gästehauses im vollem Umfange Gültigkeit für beide Parteien finden. Generell gilt (sofern nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart wird) eine kostenlose Teilnehmerreduktion bis zu 5 % des bestellten Kontingentes bis 7 Tage vor Mietbeginn. Eine Optionsfrist läuft, solange nichts anderes vereinbart wurde, mit der einmaligen Verlängerungsmöglichkeit von 5 Werktagen über 10 Werktage. Die Stornierung des Gesamtvertrages ist für beide Parteien nachfolgend geregelt: Bis 6 Wochen vor Anreise = kostenloses Rücktrittsrecht, ab dann und bis Vollendung von 4 Wochen vor Anreise= 30% des Gesamtumsatzes, bis 7 Tage vor Anreise 50 % des Gesamtumsatzes, bis Vollendung von 3 Tagen vor Anreise 80 %, ab dann 100 % des Gesamtumsatzes (incl. Gastronomieverpflegung). Der Gast verpflichtet sich bis spätestens 48 Stunden vor Anreise zur Übersendung einer aktuellen Teilnehmer-/Namensliste.

 

Gruppen-Reiseversicherung

Dem Gästehaus obliegt es, eine Kaution i.H.v 200 – 500 Euro bei Gruppenbuchungen zu erheben. Diese wird i.d.R. bei Anreise bar vom Gast/Gruppenleiter hinterlegt. Bei Abreise erhält der Gast/Gruppenleiter diese Kaution in bar zurück, sofern keinerlei Schäden entstanden sind.5

3. Preise und Zahlungsbedingungen

 

a) Die vereinbarten Zimmerpreise verstehen sich grundsätzlich inklusive der derzeit gültigen MwSt., Bedienungsgeld und aller Abgaben. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 4 Monaten behält sich das Gästehaus das Recht vor, die vereinbarten Preise um max. 7 % bei z. B. drastischer Energieverteuerung zu erhöhen. Weiterhin behält sich Gästehaus vor, dem Gast Anzahlungen in Höhe von bis zu 30% des Gesamtpreises vorab in Rechnung zu stellen. Rechnungen sind – sofern sie nicht einen anderen Fälligstellungstermin enthalten – sofort zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren für den Fall des Zahlungsverzuges Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat. Generell sind Rechnungen sofort ohne Abzug bei Anreise bar oder mit einer vom Gästehaus akzeptierten gültigen ec-Karte bzw. Kreditkarte (Visa, MasterCard) zu begleichen.

 

b) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung des Gästehauses aufrechnen oder mindern.

4. Einzelreservierungen

 

a) Reservierungsänderungen bzw. Stornierungen bei Einzelreservierungen
sollten generell schriftlich per E-Mail erfolgen. Entscheidend ist das Datum des Eingangs beim Gästehaus. Mündliche, telefonische Absprachen haben bei späteren Rechtsstreitigkeiten keine Bindung. Im Falle eines Rücktritts durch den Gast, gelten die Rücktrittsgebühren gemäß den Mietbedingungen.
bis 1 Tag (15:00 Uhr) vor Mietbeginn = 0 % des Mietpreises
Am Anreisetag oder Nichterscheinen = 100 % des Gesamtpreises.

 

b) Bei Umbuchung, sofern sie möglich ist entstehen grundsätzlich keine Gebühren. Lediglich bei Arrangements und Veranstaltungen oder Tagungen behält sich das Gästehaus vor, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% maximal jedoch 150,00 zu berechnen. Karten aller Art, Theater, Veranstaltungen können nicht zurückgenommen werden. Die Rücktrittsgebühr beträgt somit von dem Zeitpunkt der Reservierung 100% des Kartenpreises. 

 

c) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Gästehaus hat die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers schriftlich bestätigt. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag, sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Gästehaus über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100% des vollen Logispreises (Listenpreis). Das Gästehaus kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Gästehauses.

5. Wertsachen

 

Das Gästehaus übernimmt ausdrücklich bei Verlust (insbesondere von Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, Musikinstrumente obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.

6. Haftung

 

Das Gästehaus haftet nicht für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die von Gästen oder Besuchern in allgemein zugängliche Räume des Gästehauses, in Konferenzräume oder andere Einrichtungen eingebracht werden. Für Sachen, die der Gast in das von ihm gemietete Zimmer einbringt, wird die Haftung auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt, insbesondere wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7. Hausordnung

 

Es gilt die Hausordnung des Gästehaus Rostock/Lütten-Klein. Auf andere Gäste ist Rücksicht zu nehmen. Ab 22:00 Uhr ist eine angemessene Nachtruhe einzuhalten. Auf Ordnung, Sauberkeit, einen sparsamen Energieverbrauch, sowie sorgsamen Umgang mit dem Gebäude und dessen Inventar ist zu achten. Ist der Verschmutzungsgrad eines geräumten Zimmers über dem allgemein als normal zu bezeichnenden, ist das Gästehaus berechtigt, vom Gast eine entsprechende Reinigungspauschale als Extrakosten zu berechnen. Die Nichteinhaltung der Nichtraucherbestimmungen auf den Zimmern wird grundsätzlich mit mindestens 100 EUR berechnet. Hunde müssen generell bei Reservierung angemeldet werden. Die Mitnahme max. 1 Hundes pro Zimmer ist möglich. Die Kosten für die Unterbringung beträgt 10 EUR/Ü. Die Zimmer in denen eine Übernachtung mit Hund möglich ist, sind stark begrenzt. Darüber hinaus ist die Mitnahme anderer Haustiere nicht gestattet.

8. Technische Einrichtungen

 

Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die übergebührliche Nutzung von eingebrachten technischen Geräten (namentlich Computer, Musikanlagen usw.) kostenseitig nicht berücksichtigt. Der Gast übernimmt die Verpflichtung, die übergebührliche Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch oder Umsatzverlust (Internet) dem Gästehaus anzuzeigen. Ein ggf. anfallender Servicekostenausgleich bis zu einer Höhe von EUR 250,00 erkennt der Gast an.

9. Kündigung durch das Gästehaus


Das Gästehaus ist jederzeit berechtigt, Beherbergungsverträge (auch nach Bezug der/des Zimmer/s) zu lösen, falls der Gast/die Gästegruppe nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehens des Gästehauses schadet. Dies gilt auch für alle anderen Beherbergungsverträge im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes, sowie binnen der beidseitig vereinbarten Stornofristen.

10. Gerichtsstand

 

Für alle Vertragspartner des Gästehauses und evtl. anhängige gerichtliche Streitigkeiten wird das Amtsgericht Rostock vereinbart.

11. Schlussbestimmungen

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende Vereinbarung. Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.

Die Geschäftsführung

Gästehaus Rostock/Lütten-Klein im Juni 2022

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